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Versuchsfeld, © getreidekonservieren.de
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DLG / 02.02.2023
DLG empfiehlt den Erhalt des Systems der nationalen Sortenzulassung

Zur geplanten Novelle der EU-Saatgutverordnung / Argumente für den Erhalt der nationalen Strukturen

Pressemitteilung / (Hannover) Der DLG-Ausschuss für Pflanzenzüchtung, Sortenwesen und Saatgut hat sich intensiv mit der geplanten Novellierung der EU-Saatgutverordnung beschäftigt und hat ein Positionspapier mit Argumenten für den Erhalt des Systems der amtlichen nationalen Sortenprüfung und -zulassung veröffentlicht. Der Expertinnen und Experten empfehlen im Einzelnen:

  1. Den Erhalt der neutralen amtlichen Sortenzulassung, da diese innovative, verbesserte und ressourcenschonende Sorten garantiere und eine nachhaltige Landwirtschaft fördere.
  2. Den Erhalt des amtlichen Saatenanerkennungsverfahrens in der jetzigen Form. Dieses werde rechtzeitig vor der Aussaat zum Abschluss gebracht und es gewährleiste gesundes, sortenreines und keimfähiges Saat- und Pflanzgut für eine nachhaltige Landwirtschaft.
  3. Mehr Forschung und Entwicklung für Nutzpflanzen. Die Landwirtschaft brauche zur Anpassung an den Klimawandel und die veränderten Ernährungsgewohnheiten eine hohe Biodiversität bei Nutzpflanzen. Dies gewährleiste eine leistungsfähige Züchterlandschaft, die eine breite Vielfalt an Kulturen bearbeitet.
  4. Eine Begrenzung von Sonderregelungen für den professionellen Bereich auf ein absolutes Minimum. Sonderregelungen bei der Sortenzulassung und Zertifizierung von Pflanzenvermehrungsmaterial können erhebliches Missbrauchspotenzial bergen. Dies führe zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden beim Landwirt, schwäche die Innovationskraft der Pflanzenzüchtung und führe gleichzeitig zu Wettbewerbsverzerrungen.
  5. Den Erhalt des bisherigen flexiblen Systems der amtlichen nationalen Sortenprüfung und -zulassung. Die Landwirtschaft benötige Sorten, die an regionale agroklimatische Verhältnisse angepasst sind. Dafür habe sich das bisherige System über Jahre bestens bewährt.
  6. Weniger Bürokratie. Die Einbeziehung des Saatgutrechts in die EU-Kontrollverordnung würde zu mehr Bürokratie und höheren Kosten ohne zusätzlichen Nutzen für die Wertschöpfungskette führen. Dies lehnt der DLG-Ausschuss für Pflanzenzüchtung, Sortenwesen und Saatgut ab.
  7. Den Erhalt der bewährten Richtlinienstruktur in der EU-Saatgutgesetzgebung. Dies fördere die Möglichkeiten für eine nationale und standortspezifische Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Die Mitsprache der EU-Mitgliedstaaten müsse auch zukünftig gewährleistet bleiben.

Das komplette Positionspapier ist unter www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/pflanzenbau/pflanzenzuechtung-sortenwesen-saatgut/dlg-kompakt-03-2022 veröffentlicht.

weitere Informationen: DLG, www.dlg.org