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Banknoten, © getreidekonservieren.de
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LWK Niedersachsen / 20.10.2025
Niedersachsen fördert Existenzgründungen auf Höfen

Bis 23. November 2025 Anträge bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen – Agrarministerin Staudte: Jungen, gut ausgebildeten Menschen eine Starthilfe geben

Pressemitteilung / (Hannover) Niedersachsen unterstützt Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in die Landwirtschaft sowie den Generationswechsel auf den Höfen mit einer neuen Förderung. Die entsprechende Förderrichtlinie (RL Existenzförderung) ermöglicht 100.000 Euro bei außerfamiliären Betriebsgründung. Bei einer innerfamiliären Hofübernahme beträgt die Förderung pauschal 70.000 Euro. Hier finden Interessierte alle nötigen Informationen und Antragsunterlagen. Die Förderung können bis 23.11.2025 Personen beantragen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind.

„Der Neueinstieg in die Landwirtschaft wird oft durch fehlendes Kapital und den erschwerten Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen gehemmt“, so Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. „Auch Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger stehen bei der erforderlichen Neuausrichtung des Betriebes oft vor einem enormen Investitionsstau – und damit großen finanziellen Herausforderungen. Dem wirken wir mit unserer neuen Förderung für junge Landwirtinnen und Landwirte entgegen. Dabei legen wir Wert auf vielfältige und resiliente Gründungskonzepte, die Umwelt- und Klimaschutz von Anfang an mitdenken.“

Voraussetzung sei auch die Bereitschaft zu regelmäßiger Betriebsentwicklungsberatung, fügte Staudte hinzu. „So stellen wir sicher, dass den jungen Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern professionelle externe Vertrauenspersonen zur Seite stehen. Da bislang lediglich 11 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebsleitungen von Frauen besetzt werden, wird bei einer Überzeichnung des Programms weibliche Betriebsführung neben anderen Faktoren wie Ökolandbau besonders berücksichtigt.“

Ein auf die nächsten fünf Jahre ausgerichtetes innovatives Betriebskonzept muss vorgelegt werden. Das Betriebskonzept muss im Wesentlichen enthalten:

  1. Eine ausführliche Betriebsbeschreibung (u.a. Produktionsschwerpunkt, Produktionsausrichtung, Betriebsgröße, Arbeitskräfteeinsatz, Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, Maßnahmen zur Erreichung von Klimaschutzzielen oder Treibhausgasreduzierungen, besondere Tierschutzmaßnahmen, Umsetzung bestimmter Maßnahmen für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz)
  2. Eine Betriebsplanung, dazu gehört vor allem der Finanzplan, also die Umsatz- und Kostenplanung, die Gründungs- und Betriebskosten, Investitionskosten, Liquiditäts- und Kapitalbedarf, Finanzierungsplan und Rentabilitätsrechnung
  3. Eine Beschreibung der geplanten Investitionen und Umstrukturierungen

Als Bewilligungsbehörde bewertet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die Gründungskonzepte nach einem einheitlichen System. Betriebskonzepte, die vielfältig und resilient aufgestellt sind (z.B. Anbau vielfältiger Kulturen, Teilnahme an Agrarumweltmaßahmen, Direktvermarktung, Gartenbau oder ökologische Wirtschaftsweise) werden durch das Rankingsystem bevorzugt berücksichtigt. Anträge von gründenden Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei Punktgleichheit bevorzugt berücksichtigt. Für das aktuelle Antragsverfahren stehen Landesmittel in Höhe von gut 2 Millionen Euro bereit. Bereits mit dem Antrag auf Förderung ist der Nachweis einer sozioökonomischen Beratung einzureichen.

Die Förderrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (RL Existenzförderung)“ ist am 02.10.2025 veröffentlicht worden. Förderanträge sind bis spätestens zum 23. November bei der LWK einzureichen.

weitere Informationen: LWK Niedersachsen, www.lwk-niedersachsen.de