Allgemeine Infos

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Erntefrisches Getreide mit einer Kornfeuchte von mehr als 14% ist ohne weitere Behandlung nicht lagerfähig. Das Getreide würde rasch durch Schimmelpilze, Hefen, Bakterien oder auch Insektenbefall angegriffen und seine Eignung als hochwertiges Futter- oder Energiegetreide verlieren. Solches Getreide ist unhygienisch, unappetitlich und mindert die Leistung der damit gefütterten Nutztiere. Die Verfütterung verdorbenen Getreides kann in ernsten Gesundheitsproblemen münden – insbesondere dann, wenn Mykotoxine das Getreide belasten.  Insbesondere Schweine reagieren sehr empfindlich. Solches Getreide kann bestenfalls noch in Biogasanlagen Verwertung finden.

Korn überladen
Korn überladen, © getreidekonservieren.de

Verfahren zur Haltbarmachung von Futtergetreide

Die in der Praxis am weitesten verbreiteten Verfahren zur Haltbarmachung von Futtergetreide sind:

Die genannten Verfahren sind mehr oder minder aufwendig und erfordern den Einsatz von Energie und Material. Welches Verfahren wirtschaftlich für den Betrieb sinnvoll ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Die Keimfähigkeit des Getreides wird bei einigen Verfahren stark reduziert bzw. auch ganz unterbunden – was im Falle der Verwendung als Futtergetreide allerdings keine Rolle spielt. Die Haltbarmachung erfolgt praxisüblich für die Dauer von einem Jahr, bis die neue Ernte da ist.

Im Vordergrund der Bemühungen steht die Bewahrung der nutritiven Eigenschaften des Getreides in Kombination mit einer hohen Futterhygiene. Die Auswahl des für den Betrieb geeigneten Verfahrens orientiert sich außerdem an zusätzlichen Effekten, die mit der Behandlung des Getreides einhergehen. Konservierenden Säuren wie z.B. Propionsäure oder bestimmten Bestandteilen von NC-Produkten werden leistungsfördernde Effekte in der Fütterung zugeschrieben. Dazu zählen die mögliche Erhöhung der Futteraufnahme, die Verbesserung der Verdaulichkeit des Futters oder auch die verbesserte Futterhygiene.

Im Einzelfall beeinflussen auch die individuellen Gegebenheiten die Auswahl des Verfahrens stark: Für einen Betrieb ohne die Möglichkeit zur Einlagerung von Getreide in befestigten Lagerstätten wie Silos könnte sich z.B. die Anlage eines Schlauchsilos zur Silierung von Getreide als die vorteilhafteste Option herausstellen.

Rechtliche Bestimmungen

Die Behandlung von Getreide (als Futtermittel) unterliegt rechtlichen Bestimmungen, die eine hohe Futtermittelhygiene zum Ziel haben. Die Beachtung der Vorschriften ist insbesondere bei Säuren und auch bei Nicht-korrosiven Produkten (NC-Ware), die zur Konservierung zugelassen sind, von Bedeutung. Einige Produkte sind zudem Gefahrgüter (wie z.B. Propion- und Ameisensäure) und unterliegen besonderen Transportbestimmungen.