Rechtliche Aspekte

Rechtliche Aspekte


Für landwirtschaftliche Betriebe, die Getreide produzieren und als Futtermittel verwerten bzw. vermarkten, sind eine Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgegeben. Dazu zählt vor allem die Futtermittelhygieneverordnung. Im Sinne des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier werden Futtermittelherstellern Vorschriften  auferlegt, die die Sicherheit und hohe Qualität von Futtermittel gewährleisten sollen.

Die Futtermittelhygieneverordnung

Wenn lw. Betriebe mit Zusatzstoffen wie Säuren oder anderen dafür zugelassenen Produkten ihr Getreide konservieren müssen sie ein HACCP-Konzept einrichten und die Anforderungen aus dem Anhang 2 der Futtermittelhygiene-Verordnung einhalten. Diese Betriebe gelten nun nicht mehr nur als sogenannte Primärproduzenten, die ihre Produkte ohne weitere Bearbeitung produzieren (von. einfachen äußere Behandlungen einmal abgesehen, wie z.B. das Reinigen, Trocknen, Lagern, Silieren, Quetschen, Mahlen oder Schroten). Eine Registrierung diese Betriebe als Futtermittelhersteller bei der zuständigen Kreisordnungsbehörde ist gesetzlich vorgeschrieben.

HACCP ist ein Verfahren zur Gefahrenanalyse mittels kritischer Kontrollpunkte und dient der Risikominimierung. Bei der Getreidekonservierung mit Säure muss nur für diesen einen Arbeitsschritt ein vereinfachtes HACCP durchgeführt werden und es müssen die Anforderungen aus Anhang II der Verordnung einhalten werden.  Der ZDL (Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft) hat dazu das Merkblatt für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb herausgeben. Verwendet der Landwirt allein Silierhilfsmittel, braucht er kein HACCP-Konzept einzurichten.

Dokumentation, © getreidekonservieren.de
Dokumentation, © getreidekonservieren.de

Der Einsatz der Säure ist in einem Protokoll zu dokumentieren. Darin eingetragen wird Datum, eingesetzte Säure / Produkt, Art, Menge und Kornfeuchte der Getreides, Säuredosierung und Überprüfung der Dosiergenauigkeit. Um die Rückverfolgbarkeit zu garantieren, sind Dokumente und Belege über den Kauf von Futterzusatzstoffen 5 Jahre aufzubewahren. Eine Vorlage zur Erstellung Ihrer Dokumentation finden Sie im Protokoll zum Einsatz von Säuren, welches der ZDL erstellt hat.

Futterharnstoff und seine Derivate gelten laut Futtermittelhygienverordnung ebenfalls als Futtermittelzusatzstoffe – daher ist folglich vom lw. Betrieb ein HACCP – Konzept einzurichten, wenn mit diesen Stoffen Futter konserviert wird. Auch hierzu hat der ZDL ein Merkblatt veröffentlicht.