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Sonnenblumen, © getreidekonservieren.de
Sonnenblumen, © getreidekonservieren.de

AbL / 30.03.2026
Agrarminister:innen ohne zukunftsfähigen Plan

AbL zu den Ergebnissen der AMK

Pressemitteilung / (Hamm) Die Ergebnisse der Frühjahrskonferenz der deutschen Agrarministerinnen und -Minister (AMK), welche vom 18. bis 20.März.2026 im bayrischen Bad Reichenhall stattfand, zeigen aus Sicht der AbL vor allem eines: das, was CDU/CSU und SPD nicht wollen. Ein Zukunftsplan und eigene Lösungsvorschläge, welche wirtschaftliche Perspektiven für möglichst viele Höfe schaffen und endlich eine Trendumkehr bei der sich zuspitzen Situation im Umwelt- und Klimaschutz einleiten, bleiben CDU/CSU und SPD schuldig. Claudia Gerster, Bundesvorsitzende der AbL:

„Die Ministerinnen und Minister haben bei der AMK keinen Weg für die Zukunft der Landwirtschaft aufgezeigt. Man hat den Eindruck, Partei- und Machtspiele sind gerade für CSU/CSU und SPD relevanter als Sach- und Fachfragen, welche die drängenden und wichtigen Fragen der Agrarpolitik lösen. Statt Stabilität, Unabhängigkeit und krisenfeste Höfe zu fördern, schaut sie z.B. bei der aktuellen Milchpreiskrise einfach weg. Sie verschließt die Augen vor bestehenden und erprobten Instrumenten wie dem freiwilligen Lieferverzicht oder der Vertragspflicht. Diese nicht zu nutzen, ist fahrlässig und wird viele weitere Betriebe kosten.“

Im Einzelnen kommentiert die AbL die AMK-Beschlüsse wie folgt:

Es ist gut, dass sich die Ministerinnen und Minister geeint für ein möglichst hohes GAP-Budget und eine starke Ländliche Entwicklungspolitik im EU-Haushalt ab 2028 einsetzen. Auch gut ist, dass sie einstimmig beschlossenen haben, dass die Umverteilungspläne zur finanziellen Förderung kleiner und mittlerer Betriebe auch nach 2027 Bestand haben muss. Alle drei Instrumente wird es aber langfristig nicht mehr geben, wenn die GAP ihre gesellschaftliche Legitimation verliert. Dass die Bundesländer unter Führung von CDU/CSU und SPD sich gegen die Beibehaltung und den Ausbau eines Mindestbudget für Erbringung von Leistungen von Bäuerinnen und Bauern im „Umwelt-, Klima-, und Tierschutz stellen“ stellen – wie es nicht zuletzt die Zukunftskommission Landwirtschaft beschlossen hat – wird genau dies aber voraussichtlich zur Folge haben.

Die AbL kritisiert, dass die AMK sich – mit Ausnahmen der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg – nicht für wirksame Koexistenz- und Haftungsregelungen sowie verpflichtende Nachweisverfahren zum Erhalt der konventionellen und ökologischen gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft eingesetzt hat. Damit hat sie die Chance verspielt, diese wertvollen Wettbewerbsvorteile zu sichern. Ausbaden werden es die Höfe.

Es ist zu begrüßen, dass die AMK Einstimmigkeit in der Patentfrage gezeigt hat. Zu Recht fordert sie, dass es wirksame Lösungen bei Patenten braucht, um die Monopolisierung des Saatgutmarktes zu verhindern. Es muss sichergestellt werden, dass Patente auf sämtliche Pflanzen, deren Produkte und genetische Informationen wirksam verboten werden – unabhängig davon, ob sie konventionell oder mit neuer Gentechnik erzeugt wurden. Dafür sollten sich die Bundesländer nun beim Europaparlament einsetzen.

Die AbL begrüßt im Grundsatz den Beschluss, das Düngerecht neu auszugestalten Sie fordert, die Zeit bis zur nächsten AMK zu nutzen, ein Konzept jenseits der roten Gebiete mit einer einzelbetrieblichen Betrachtung im Sinne der Verursachergerechtigkeit zu entwickeln. Zugleich warnt sie vor „der Möglichkeit einer Regionalisierung“, da diese die Gefahr mit sich bringt, zu den Nachteilen pauschaler regionaler Regelungen und damit Ungerechtigkeit zurückzuführen. Es ist wichtig, wissenschaftlich geprüfte und wirksame betriebliche Überschussgrenzen zu definieren und deren Unterschreiten mit gezielten Anreizen zu verknüpfen.

Beim Umbau der Tierhaltung sieht die AbL deutlichen Verbesserungsbedarf. Es ist gut, dass die AMK die investive Förderung stärken will. Ein erfolgreicher Umbau der Tierhaltung braucht aber vor allem die langfristige und bundesweite Förderung der laufenden Mehrkosten. Diese auszublenden, wäre eine Abkehr der Empfehlungen der Borchert-Kommission, welche unter CDU-Regierung und -Leitung erarbeitet wurden. Ebenso ist eine staatliche und verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ein wichtiges Element der Empfehlungen. Die Agrarministerinnen und -minister und die Bundesregierung sind aufgefordert, alles daran zu setzen, dass das Gesetz im Januar 2027 in Kraft tritt.

weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de