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AbL / 29.06.2026
Nach vorne gehen: GAP im Sinne der gesellschaftlichen und betrieblichen Bedarfe ausrichten
AbL-Pressemeldung zu den Plänen zur gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP)
Pressemitteilung / (Hamm) Mit der heutigen Vorstellung seines Berichts zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) legt der Hauptberichterstatter des Europäischen Parlaments, Norbert Lins, seine Pläne für die künftige Ausrichtung der GAP vor. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht darin einige wichtige Schritte in die richtige Richtung, warnt jedoch zugleich vor gravierenden Schwächen, die dringend korrigiert werden müssen, damit die GAP künftig tatsächlich dort wirken kann, wo sie betrieblich und gesellschaftlich am meisten gebraucht wird.
Ottmar Ilchmann, agrarpolitischer Sprecher der AbL und Milchbauer aus Niedersachsen, sagt:
„Wir als Bauern haben uns durch politische Anreize auf den Weg gemacht, gesellschaftliche Leistungen zu erbringen. Diesem Weg haben sowohl die EU-Kommission als auch Norbert Lins GAP-Vorschläge nun eine Absage erteilt. Der Flächenbesitz wird zementiert, während andere Programme unterzugehen drohen. Um Brüche zu verhindern und Planungssicherheit zu geben, braucht es einen klareren Verordnungsvorschlag, der uns und unsere Betriebe mitnimmt.“
Zu den Plänen: Positiv bewertet die AbL die geplante obligatorische Umverteilungsprämie von 15 Prozent der Direktzahlungen. Sie stärkt kleinere und mittlere Betriebe und setzt ein wichtiges Signal gegen die fortschreitende Konzentration von Flächen und Fördermitteln. Ebenfalls begrüßt die AbL, dass mindestens 8 Prozent der Einkommensstützung für Junglandwirt*innen vorgesehen sind. Angesichts des dramatischen Strukturwandels und der Schwierigkeiten junger Menschen beim Zugang zu Land ist dies ein notwendiger Schritt, um den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu unterstützen – wichtig ist aus Sicht der AbL allerdings die Gelder an gute Konzepte statt Hektar zu binden.
Auch das verpflichtende Mindestbudgetfür Agrarumwelt- und Klimaaktionen (AUKA) ist ein richtiger Ansatz. Allerdings bleibt die ausschließliche Verortung in der von Lins nun wieder vorgesehenen „2. Säule“ unzureichend. Die AbL fordert daher, dass ein ambitioniertes Mindestbudget für AUKA je nach GAP-Fondsstruktur in beiden Fonds verankert werden muss. Ein großes Problem bleiben trotz allem die vorgesehenen Kofinanzierungssätze insbesondere im Bereich AUKA, wo Lins keine verbessernden Vorschläge andeutet. Die AbL fordert, dass weiterhin zu 100 Prozent EU‑finanzierte AUKA angeboten werden müssen und für weitere Programme attraktivere Kofinanzierungssätze gelten müssen. Öko‑Regelungen und Agrarumweltprogramme der Bundesländer sind für viele Betriebe längst keine finanzielle Nebensache mehr, sondern ein zentraler Pfeiler der Wirtschaftsbasis.
Deutlich kritisch bewertet die AbL hingegen Lins Pläne zur Kappung und Degression. Lins schlägt eine Kappung erst bei 500.000 Euro vor und streicht die verpflichtende Degression vollständig. Für die AbL ist klar: Ohne verpflichtende Degression und eine wirksame Kappungsgrenze stehen nicht genügend Mittel für qualifizierte, gesellschaftlich gewünschte Leistungen zur Verfügung. Diese sind notwendig, um die europäische Landwirtschaft langfristig wirtschaftlich tragfähig zu halten. Kappung und Degression müssen daher unbedingt nach Abzug von Arbeitskosten umgesetzt werden, das Geld muss anschließend ohne weitere Kofinanzierung in den Bundesländern nutzbar sein.
Besorgt zeigt sich die AbL zudem über die geplante Streichung zentraler Grundanforderungen zum Schutz von Gewässern und Biodiversität. Eine Absenkung dieser Standards wäre ein noch weitreichenderer Rückschritt als der ohnehin vorgesehene Vorschlag der EU-Kommission. Die AbL fordert daher, dass die Umweltstandards nicht abgeschwächt, sondern gestärkt werden müssen – bspw. indem der europäische Dauergrünlandschutz weiterhin europaweit verpflichtend verankert bleibt.
weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de