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Weizenbestand, © getreidekonservieren.de
Weizenbestand, © getreidekonservieren.de

AbL / 06.10.2026
Direktklage beim Europäischen Gericht gegen Neue Gentechnik-Verordnung (NGT) eingereicht

Breites Klage-Bündnis kämpft für gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung

Pressemitteilung / (Hamm) Namhafte Betriebe, Unternehmen und Verbände aus der gesamten Lebensmittelerzeugungskette – konventionell und ökologisch – wollen die europäische Verordnung zu Neuen Gentechnik-Pflanzen stoppen. Dazu haben sie am 21.09.2026 eine Direktklage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die im Juni 2026 verabschiedeten Verordnung zu Neuen Gentechnik (NGT) Pflanzen. Die Kläger:innen halten die NGT-VO für primärrechtswidrig, weil sie die Kategorie 1 einführt und alle NGT-1-Pflanzen – voraussichtlich über 90 Prozent der zu erwartenden NGT-Pflanzen – von allen Vorschriften des geltenden EU-Gentechnikrechts freistellt. Dies widerspricht u.a. dem Vorsorgeprinzip, dem Gebot des Verbraucherschutzes und der Unternehmensfreiheit.

Video der Kläger:innen, warum sie gegen die NGT-VO klagen

weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de