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Anbindestall, © getreidekonservieren.de
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AbL / 11.03.2024
Anbindehaltung: Strukturbruch vermeiden und Betriebe beim notwendigen Umbau mitnehmen

AbL-Stellungnahme

Pressemitteilung / (Hamm) Der Umbau der Tierhaltung ist notwendig, um die vielen Herausforderungen wie Klimaschutz, Erhalt der Biodiversität, Tierwohl und wirtschaftliche Perspektiven der Bäuerinnen und Bauern in Angriff zu nehmen. Für eine flächendeckende Tierhaltung, für regionale Wirtschaftskreisläufe, für ländliche Entwicklungsstrukturen braucht es viele Betriebe. Für Tierwohl, für eine regionale Landwirtschaft, für kurze Tiertransportwege, für flächengebundene Tierhaltung, für den Verbleib der Brudertiere in der Region, für die Ausrichtung auf andere Formen der Rindermast wie z.B. Fresseraufzucht, Jungvieh- oder Pensionsviehhaltung oder auch Weidemast, braucht es viele breit gestreute Höfe im Bundesgebiet.

Während der Anteil der Milchkühe, die in Anbindehaltung gehalten werden bei 11,5 Prozent liegt, sind es vor allem kleiner strukturierte Betriebe im Süden, die diese Haltungsform noch betreiben – rund drei Viertel der Betriebe in Deutschland. Für die AbL steht außer Frage, dass eine ganzjährige Anbindehaltung den Ansprüchen der Tiere, ihre arteigenen Verhaltensweisen auszuleben, nicht gerecht wird. Aber es braucht ein praxistaugliches Zeitfenster für Betriebe, damit sie umbauen können. Statt in der öffentlichen konservativen Meinungsbildung den Bäuerinnen und Bauern zu suggerieren, dass Anbindehaltung „Kulturgut“ sei und erhalten werden müsse, ist es jetzt notwendig, den Betrieben durch Beratung Lösungswege aufzuzeigen und sie zu fördern, damit sie ihre Ställe weiterentwickeln können.

Die unterschiedlichen Label der privaten Tierwohl-Initiativen, die vom Lebensmitteleinzelhandel ausgehen, kommen für die Betriebe ad hoc und können sich zudem schnell in ihren Anforderungen ändern. In der Landwirtschaft sind differenzierte und qualifizierte Märkte gut und innovativ, aber um Planbarkeit für die Betriebe herzustellen, braucht es umgehend eine staatliche Tierwohlkennzeichnung für Milchkuhhaltung – die auch Betriebe mit Weidehaltung stärkt. Außerdem muss die Politik eine langfristige Tierwohlfinanzierung auf den Weg bringen, mit Verträgen zwischen Landwirt und Staat. Die Verhandlungsposition von Milchviehhalter:innen für faire Preise kann in der Wertschöpfungskette gestärkt werden, indem eine Vertragspflicht mit Preis und Menge vor Lieferung für die gesamte Milchmenge in Deutschland wirksam angewendet wird (Art. 148 GMO).

Es geht beim Umbau nicht nur um (Um)Baulösungen für vor allem kleine Milchviehställe, sondern in vielen Fällen, v.a. im Bereich Neben- und Zuerwerb, wird es auch um Alternativen zur Milchviehhaltung gehen, um den Betrieb in einer weniger arbeitsintensiven Form weiterführen zu können. Aus Sicht der AbL gilt es, diese Höfe zu erhalten und in ihrer Weiterentwicklung zu stärken.

weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de