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Gülle ausbringen mit Schleppschlauch, © getreidekonservieren.de
Gülle ausbringen mit Schleppschlauch, © getreidekonservieren.de

LWK Niedersachsen / 16.04.2024
Ministerin Staudte: „Es besteht weiterhin Handlungsbedarf“

Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer in Hannover vorgestellt – Nur noch ein Landkreis übersteigt Grenze

Pressemitteilung / (Hannover) Der positive Trend setzt sich fort, aber das Ziel ist noch nicht erreicht – das zeigt der Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), bei der die Düngebehörde angesiedelt ist. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte stellte den Bericht, bei dem die Meldungen vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 berücksichtigt worden sind, am Montag (15.04.2024) gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Landwirtschaftskammer in Hannover vor. In dem Bericht werden die Ergebnisse des Nährstoffanfalls aus der Tierhaltung und den Biogasanlagen sowie der Mineraldüngung dem in der Düngeverordnung angesetzten Düngebedarf der Pflanzen gegenübergestellt und bewertet.

Das sind die wichtigsten Ergebnisse:

  • Das Stickstoff-Düngesaldo (N-Saldo) auf Landesebene hat sich mit minus 50.461 Tonnen Stickstoff (im Vergleich vom Vorjahr: minus 16.219 Tonnen N) so weit verringert, dass die rechtlich zulässige Düngung auf Landesebene auch dieses Mal eingehalten bzw. nicht mehr voll ausgeschöpft wird.
    Zur Erläuterung: Der Stickstoff-Düngesaldo ist ein Wert, für den der berechnete Bedarf und die tatsächliche Düngung gegenübergestellt werden. In vier Landkreisen (Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Vechta) liegt jedoch noch eine rechnerische Überschreitung des Düngebedarfs gemäß der Düngeverordnung vor, die sich in der Summe auf rund 4.390 Tonnen Stickstoff (im Vorjahr: neun Landkreise mit 14.970 Tonnen Stickstoff) beläuft und die es weiter abzubauen gilt. Diese Kreise müssen daher verstärkt Nährstoffe abgeben. Der Wert bezieht sich auf alle Stickstoff-Dünger inklusive Mineraldünger.
  • Nur noch ein Landkreis übersteigt im Durchschnitt rechnerisch die in der Düngeverordnung des Bundes festgelegte 170 kg N-Obergrenze der Stickstoffaufbringung aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln (Wirtschaftsdünger): der Landkreis Cloppenburg (189 kg N/ha). Hierzu die Erläuterung: Betriebe dürfen in Deutschland pro Hektar und Jahr nicht mehr als 170 kg Stickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Nährstoffen ausbringen. Im vorherigen Bericht hatten noch zwei Landkreise rechnerisch die Grenze überschritten – die Landkreise Cloppenburg (197 kg/N/ha) und Vechta (172 kg/N/ha).
    Die Begrenzung von Wirtschaftsdüngern ist aus Wasserschutzsicht besonders relevant, da der mit der Gülle ausgebrachte Dünger im Jahr der Aufbringung nicht vollständig von den Pflanzen aufgenommen wird (sondern zu etwa 60 Prozent). Der restliche Stickstoff wird nach und nach erst pflanzenverfügbar. Eine mengenmäßig nicht reglementierte Düngung mit Wirtschaftsdünger würde zu einer Anreicherung des Bodens mit Stickstoff führen. Die Gefahr schädlicher Stickstoffeinträge ins Grundwasser durch unkontrollierte Stickstofffreisetzung würde zunehmen. Damit ist die 170 N-Obergrenze ein wichtiger Indikator des Nährstoffmanagements.
  • Der Dung- und Gärrestanfall aus der Tierhaltung und den Biogasanlagen ist erneut gesunken: Er beläuft sich im Berichtszeitraum 2022/23 auf 53,1 Millionen Tonnen und liegt damit 0,9 Millionen Tonnen unter der Menge des Vorjahres. Dies entspricht einer Minderung um 1,7 Prozent.
  • Mehr Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen: Der Substratinput von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in die Biogasanlagen hat sich weiter erhöht und erreicht mit 9,1 Millionen Tonnen Festmist (im Vorjahr: 8,7) einen neuen Höchstwert.
  • Der Absatz von Mineraldünger ist nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes um rund 24.000 Tonnen Stickstoff im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich gesunken – auf einen historischen Tiefststand von rund 142.000 Tonnen N-Mineraldüngerabsatz in Niedersachsen. Der Rückgang unterlag in den Jahren 2016/17 bis zum aktuellen Jahr verschiedentlichen Einflüssen. Hierzu zählen die Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 (mit einer stringenten Regelung des Düngebedarfs), witterungsbedingte Einflüsse (Dürre), die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen in Niedersachsen und stark ansteigende Mineraldüngerpreise (insbesondere im Frühjahr 2022).
  • Die Auswertung für Phosphat hat ergeben: In fünf Landkreisen (in den Landkreisen Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Vechta) und der kreisfreien Stadt Delmenhorst ergibt sich ein rechnerischer Überschuss der Phosphat-Aufbringung (Düngung über Bedarf) von insgesamt rund 4.058 Tonnen Phosphat (Reduktionsbedarf). Im Vorjahresbericht waren es noch 18 Landkreise.
    Der landesweite Phosphatdüngesaldo (ermittelter Bedarf vs. Düngung) beträgt minus 26.099 Tonnen Phosphat bzw. minus 10 Kilogramm Phosphat je Hektar. Dies bedeutet, dass auf Landesebene insgesamt 26.099 Tonnen Phosphat unterhalb des rechnerischen P-Bedarfs gedüngt wird. Allerdings: Im aktuellen 11. Nährstoffbericht konnte auf Basis von in ENNI gemeldeten Daten erstmals ein Phosphatdüngebedarf unter Berücksichtigung der Bodenversorgung berechnet werden. Die Werte sind also nicht ganz mit den Werten des Vorjahres vergleichbar.
  • In Bezug auf die Nährstoffbelastung in den Grund- und Oberflächengewässern kann ein positiver Trend bisher noch nicht an allen Messstellen verzeichnet werden. Bei einer Minderzahl der Grundwassermessstellen gibt es sogar signifikant steigende Werte. Einen guten ökologischen Zustand beziehungsweise das gute ökologische Potential erreichen derzeit nur drei Prozent der Oberflächenwasserkörper. Eine Ursache der Zielverfehlung sind – neben weiteren Belastungen – die nahezu flächendeckenden Einträge von Nährstoffen.

Ministerin: Positiver Trend noch nicht flächendeckend

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Der aktuelle Nährstoffbericht zeigt: Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die noch vorhandenen Nährstoffüberschüsse und daraus entstehende Gewässerbelastungen abzubauen. Bezüglich der Nährstoffbelastung in den Grund- und Oberflächengewässern kann ein positiver Trend leider noch nicht flächendeckend verzeichnet werden – bei einer Minderzahl der Messstellen gibt es sogar signifikant steigende Werte. Das Ziel, die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie und EU-Nitratrichtlinie einzuhalten, müssen wir weiterhin fest im Blick behalten. Die Maßnahmen und Anstrengungen müssen daher unvermindert fortgesetzt werden – auch wenn Niedersachsen auf dem richtigen Weg ist.“

Kammerpräsident: Positiver Erkenntnisgewinn in den Betrieben

Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: „Die jüngsten Ergebnisse des Nährstoffberichts, insbesondere der weitere Rückgang des Mineraldünger-Einsatzes, dokumentieren den positiven Erkenntnisgewinn in den Betrieben. Organischer Dünger kommt für die Pflanzenernährung immer effektiver zur Anwendung. Damit erfüllen die Landwirtinnen und Landwirte eine grundlegende Anforderung aus der Düngeverordnung, nämlich mit einer an den Bedarf der Pflanzen orientierten Düngung mögliche Einträge in das Grundwasser zu vermeiden – und das nahezu flächendeckend auf Kreisebene. Wir freuen uns über die weitere Verbesserung des Nährstoffmanagements und sehen dies auch als Bestätigung der Arbeit unserer Beraterinnen und Berater.“

weitere Informationen: LWK Niedersachsen, www.lwk-niedersachsen.de