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Schwein an der Tränke, © getreidekonservieren.de
Schwein an der Tränke, © getreidekonservieren.de

Deutscher Bauernverband / 12.07.2024
Gesetzentwurf zum Tierschutzgesetz bedarf umfassender Nacharbeitung

DBV zur heutigen (05.07.2024) Stellungnahme des Bundesrates

Pressemitteilung / (Berlin) Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zeigt die heutige (05.07.2024) Debatte im Bundesrat, welch einen unausgegorenen Entwurf die Bundesregierung für die Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt hat. „Der Gesetzentwurf gehört angesichts der zahlreichen politischen Absichtserklärungen zum Bürokratieabbau grundsätzlich auf den Prüfstand“, fordert der DBV-Veredlungspräsident und Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Hubertus Beringmeier. „In jedem Fall bedarf es einer umfassenden Nachbearbeitung. Letztendlich rollen mit diesem Gesetzentwurf Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro auf die Nutztierhalter zu – insbesondere auf die Schweine- aber auch auf die Milchviehhalter!“, so Beringmeier weiter. Die Tierhalter stünden zur Weiterentwicklung beim Tierschutz. Das funktioniere nur mit praxistauglichen und machbaren Schritten, aber nicht mit Bürokratie und Verboten. Damit werde die Tierhaltung lediglich ins Ausland verlagert, wird Beringmeier deutlich.

Der Deutsche Bauernverband erwartet nun entsprechende Korrekturen mit vernünftigen Lösungen im parlamentarischen Verfahren durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hatte im Mai einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes beschlossen. In der heutigen 1. Lesung des Bundesrates hat der Bundesrat umfassende fachspezifische und auch grundlegende Änderungen und Ergänzungen gefordert.

weitere Informationen: Deutscher Bauernverband, www.bauernverband.de