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Milchkühe, © getreidekonservieren.de
Milchkühe, © getreidekonservieren.de

BMEL / 09.12.2024
BMEL stärkt Milchbauern

Nationale Anwendung des Artikels 148 GMO geht in die Länder- und Verbändeanhörung

Pressemitteilung / (Berlin/Bonn) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die Position der Milchbäuerinnen und Milchbauern im Markt stärken. Daher hat das BMEL heute den Entwurf der nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der Artikel 148 regelt Beziehungen zwischen Milchbauern und Molkereien. Molkereien sollen künftig für ihre Rohmilchlieferungen zu schriftlichen Verträgen verpflichtet werden, die Bestimmungen unter anderem zu Preis und Menge enthalten.

Dazu sagt Bundesminister Cem Özdemir: „Unsere Milchbäuerinnen und Milchbauern stellen uns Tag für Tag frische Milch auf den Tisch. Sie übernehmen Verantwortung für Tiere und sorgen für gute Arbeitsplätze. Da muss es doch selbstverständlich sein, dass sie nicht wochenlang um ihr Geld zittern müssen. Mit der Anwendung des Artikel 148 GMO erhalten sie endlich die nötige Planungssicherheit. Das hat zuletzt auch die Zukunftskommission Landwirtschaft erneut empfohlen. Wer sonst würde denn etwas produzieren, ohne zu wissen, ob er davon überhaupt leben kann? Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen dafür, dass Milcherzeuger vorab genauer wissen, was sie damit verdienen.“

Deutschlands Milchbäuerinnen und Milchbauern leisten unverzichtbare Arbeit für die Versorgung der Bevölkerung. Diese große Bedeutung spiegelt sich jedoch nicht in ihrer Stellung auf dem Milchmarkt wider: Sie haben vielfach Schwierigkeiten, auskömmliche und stabile Preise gegenüber den wenigen Abnehmern durchzusetzen. Auf dem Milchmarkt ist das Machtgefälle besonders groß, denn dort steht einer Vielzahl von Erzeugerinnen und Erzeugern eine deutlich geringere Zahl an Abnehmern gegenüber. Die Betriebe geben ihre Milch ab und werden in den überwiegenden Fällen erst nach Lieferung der Milch über die konkreten Auszahlungspreise informiert, die die Molkereien erwirtschaften konnten. Hinzu kommt, dass Milchbäuerinnen und -bauern oft das schwächste Glied in der Kette sind und die Preise manchmal sehr stark schwanken. Denn auch prozentual kleine Änderungen in der Gesamtliefermenge beeinflussen die Marktlage oft deutlich.

Diese Situation ist für viele Betriebe nicht länger hinnehmbar. Das BMEL will daher die Position der Milchbäuerinnen und Milchbauern im Markt zu verbessern. Ein Baustein dafür ist Artikel 148 der GMO der Europäischen Union, der von den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann. Der Artikel bietet für den Bereich „Milch und Milcherzeugnisse“ unter anderem die Möglichkeit, eine Vertragspflicht mit bestimmten Bestandteilen national festzulegen. Danach müssten in einem Vertrag Preise oder auch die Indikatoren zur Preisbildung und Liefermengen geregelt sein. Das sorgt für mehr Fairness auf dem Milchmarkt, da künftig das Risiko nicht mehr allein bei den erzeugenden Betrieben liegt.

Konkret plant das BMEL, dass Molkereien für ihre Rohmilchlieferungen zu schriftlichen Verträgen mit Bestimmungen unter anderem zu Preis und Menge verpflichtet werden. Genossenschaften sollen von dieser Vertragspflicht ausgenommen sein, sofern ihre Lieferordnungen oder Satzungen Bestimmungen enthalten, die in ihrer Wirkung den Bestimmungen für verpflichtende Verträge ähnlich sind. Darüber hinaus sollen die Molkereien verpflichtet werden, den Erzeugerinnen und Erzeugern ein Angebot für einen Preis-Mengen-Bezug zu unterbreiten. Für alle Erzeuger von Rohmilch werden die Preise so verlässlicher und Schwankungen abgemildert. Eine Verteuerung von Milchprodukten durch die Einführung des 148 GMO für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht zu erwarten.

weitere Informationen: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), www.bmel.de