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Banknoten, © getreidekonservieren.de
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BMEL / 06.06.2022
Ukraine-Krieg: Zielgerichtete Hilfen für Landwirtinnen und Landwirte auf wissenschaftlicher Basis

Bundesforschungs­institut veröffentlicht Stellungnahme zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe

Pressemitteilung / (Berlin/Bonn) Der Deutsche Bundestag wird heute (03.06.2022) über den Ergänzungshaushalt 2022 entscheiden. Damit wird auch der Weg freigemacht für finanzielle Hilfen für Landwirtinnen und Landwirte, die besonders von den Folgen der russischen Invasion in der Ukraine betroffen sind. Zusätzlich zu 60 Millionen Euro aus der Brüsseler Krisenreserve stehen weitere 120 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereit, um die besonders belasteten landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schöpft damit das EU-Recht voll aus, wonach die Beihilfe national um den doppelten Betrag aufgestockt werden kann. Insgesamt stehen damit 180 Millionen Euro für die deutsche Landwirtschaft zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Kriterien für die Hilfen soll wissenschaftlich abgesichert und auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Faktoren erfolgen. Die Krisenhilfe dient dem Zweck, die negativen Einkommenseffekte besonders belasteter landwirtschaftlicher Betriebe teilweise auszugleichen. Dazu hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das bundeseigene Thünen-Institut gebeten, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die verschiedenen Agrarsektoren abzuschätzen. Das Thünen-Institut ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei energieintensiven Betriebsformen, wie Gartenbau oder Geflügelhaltung, die negativen Einkommenswirkungen am größten sind.

Die Berechnungen des Thünen-Instituts sind ein belastbares wissenschaftliches Fundament, um die Krisenmaßnahme zielgerichtet auf die bedürftigen Sektoren auszurichten. Entsprechend dem solidarischen Grundsatz der EU-Krisenreserve sollen die Mittel den am stärksten betroffenen Betriebszweigen der Nahrungsmittelproduktion zielgerichtet zugutekommen. Die nationalen Rechtsgrundlagen für die Krisenmaßnahmen sollen nun zeitnah geschaffen werden, damit die Hilfen – wie im EU-Recht vorgesehen – bis zum 30. September 2022 ausgezahlt werden können.

Hier finden Sie die komplette Stellungnahme des Thünen-Instituts.

Hintergrund:

Als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine hat die Europäische Kommission Ende März eine Krisenmaßnahme für die Landwirtschaft verabschiedet. Deutschland erhält aus dieser Maßnahme 60 Millionen Euro, um landwirtschaftliche Betriebe in den Sektoren zu unterstützen, die besonders von der aktuellen Marktlage betroffen sind. Zusätzlich werden 120 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt.

Die Beihilfen sollen zur Ernährungssicherheit oder zur Beseitigung von Marktungleichgewichten beitragen. Sie sollen Betrieben in den Sektoren zugutekommen, die aufgrund höherer Betriebsmittelkosten oder Handelsbeschränkungen von Marktstörungen betroffen sind. Zusätzlich ist die Beihilfe an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft.

weitere Informationen: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), www.bmel.de