Aktuelles 669

Aktuelle Meldungen


Schweine auf Stroh, © getreidekonservieren.de
Schweine auf Stroh, © getreidekonservieren.de

AbL / 18.09.2025
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Weiterentwickeln statt abwickeln!

Verbände fordern zur Agrarministerkonferenz Planungssicherheit und Transparenz – für einen erfolgreichen Umbau der Tierhaltung

Pressemitteilung / (Hamm) Nächste Woche befassen sich die Agrarminister:innen von Bund und Ländern mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ein verbändeübergreifendes Bündnis veröffentlicht dazu ein neues gemeinsames Positionspapier, das im Vorfeld der Konferenz an die Agrarminister:innen geschickt wurde.

Patrick Müller, BUND-Experte für Agrarpolitik mit Schwerpunkt Tierhaltung, sagt:

„Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss verpflichtend am 1. März 2026 in Kraft treten. Eine weitere Verschiebung läuft jeglicher politischen Zusage für mehr Planungssicherheit zuwider. Marktbeteiligte haben sich auf den Start eingestellt. Betriebe sind bereit, schnellstmöglich auf höhere Haltungsformen umzustellen. Ein späterer Start wäre ein erheblicher Nachteil für diese progressiven Marktteilnehmer.“

AbL-Bundesvorsitzender Martin Schulz führt weiter aus:

„Landwirtschaftliche Betriebe brauchen endlich verlässliche Klarheit darüber, welche Investitionen für den Umbau zu tierwohlorientierten Tierhaltungssystemen sich langfristig rechnen. Verzögerungen bei der Kennzeichnungspflicht behindern sowohl den Tierschutz in der Landwirtschaft als auch die geforderte Transparenz für die Verbraucherschaft. Es ist notwendig, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz so weiterzuentwickeln, dass es so verwaltungsarm wie möglich für die tierhaltenden Betriebe zu gestalten ist. Dafür gilt es, bestehende Siegelsysteme bei der Umsetzung mit einzubinden. Gleichzeitig ist es dringend notwendig, dass weiterhin höhere laufenden Mehrkosten bezahlt und mit langfristigen Verträgen für die Landwirt:innen abgesichert werden.“

weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de