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AbL / 16.02.2026
EU-Rechnungshof zur GAP nach 2027 – AbL sieht sich bestärkt!
Ilchmann: „Gut dass es mit dem EU-Rechnungshof eine Institution gibt welche die Vorschläge der EU-Kommission zur Kappung und Degression nüchtern und fachlich analysiert und bewertet hat“
Pressemitteilung / (Hamm) Die AbL sieht sich durch den europäischen Rechnungshof in Ihren Forderungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 im Grundsatz bestärkt. Dieser hat in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme u.a. die Umsetzung der vorgeschlagenen Kappung und Degression der Basisprämie bei 100.000 € bzw. 20.000 € als notwendige Maßnahme erachtet. Die Fokussierung der Basisprämie auf jene die diese am dringendsten benötigen würde ein zentrales Problem der GAP angehen, so die Autoren.
Der Rechnungshof weiß überdies auch darauf hin, dass die ökologische Wirksamkeit der GAP zukünftig weitestgehend von der nationalen Umsetzung abhängen wird wenn die Vorschläge der EU-komission nicht nachgebessert werden. Der Grund: anders als bisher sollen keine europaweit einheitlichen Mindestbudgets für die Erbringung von Umwelt-, Klima-, und Tierschutzleistungen mehr vorgeschrieben werden.
Ottmar Ilchmann, AbL-Sprecher für Agrarpolitik kommentiert:
„Während in der Gesellschaft ernsthafte Debatten drüber geführt werden, ob man sich vor dem Hintergrund knapper Kassen noch eine gesetzliche Krankenversicherung für Zahnarztbesuche leisten kann und will gibt es bei vielen Landwirtschaftlichen Interessenvertretungen sowie politischen Akteuren einen großen Aufschrei darüber, dass die EU-Kommission GAP-Gelder, die explizit zur Einkommenssicherung gezahlt werden, auf jene fokussieren möchte welche diese tatsächlich benötigen. Gut dass es mit dem EU-Rechnungshof eine Institution gibt welche die Vorschläge der EU-Kommission zur Kappung und Degression nüchtern und fachlich analysiert und bewertet hat, und draus die richtigen Schlüsse zieht. Nun ist es an der Bundesregierung und den EU-Abgeordneten diese Stimme der Vernunft in den kommenden Verhandlungen auch ernst zu nehmen. Dies gilt explizit auch dafür, dass die Erbringung von öffentlichen Leistungen anhand von konkreten europaweiten Mindestbudgets wieder zum Kern der Weiterentwicklung der GAP auf EU-Ebene werden muss. So wie es die Zukunftskommission Landwirtschaft in Deutschland und der Strategische Dialog auf EU-Ebene empfohlen haben. Anders lässt sich das GAP-Budget in den kommenden EU-Haushaltsperioden weder legitimieren noch beibehalten.“
weitere Informationen: AbL / Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., www.abl-ev.de